Allys-Schwimmschule

  • 1 Vertragsgegenstand

Mit der Zahlung (Anmeldegebühr + Monatsbeitrag) kommt zwischen dem Teilnehmer und dem Betreiber der Allys-Schwimmschule ein Nutzungsvertrag -zu den gebuchten Zeiten- zustande.

  • 2 Anmeldung

Die Anmeldung kann über die Webseite (eMail), per SMS oder per WhatsApp erfolgen. Anmeldungen können nur Eltern oder Erziehungsberechtigte der Kinder durchführen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  • 3 Kurstage und -Kurszeiten

Die Kurse finden von Donnerstag bis Sonntag statt. Die Kurszeiten sind auf der Webseite angegeben.

  • 4 Zahlungen

Die Anmeldegebühr und der Mitgliedsbeitrag können durch den Teilnehmer nur per Banküberweisung oder in bar vor Ort bezahlt werden. Dies gilt auch für fällige Beiträge.

Bankverbindung: Commerzbank
Empfänger: Allys-Schwimmschule
IBAN: DE82 3804 0007 0240 5744 00

  • 5 Krankheiten

Hat der Kursteilnehmer bestimmte Krankheiten, oder ist auf bestimmte Medikamente angewiesen, so muss der Teilnehmer uns dies schriftlich mitteilen. Hat der Teilnehmer die Krankheit dem Betreiber gegenüber verschwiegen, so haftet der Teilnehmer in vollen Umfang gegenüber dem Betreiber und Dritten, die dadurch einen körperlichen und/oder einen finanziellen Schaden erleiden.

  • 6 Nutzung/Betretung des Schwimmbades

Die Nutzung und Betretung des Schwimmbades ist nur auf Anweisung der Trainer gestattet. Der Betreiber ist berechtigt, in bestimmten Fällen, die Nutzung und Betretung des Schwimmbades zu untersagen. Eltern und/oder Erziehungsberechtigte dürfen zu den Kurszeiten sich nicht im Schwimmbad aufhalten. Dafür können sie in der Lounge Platz nehmen und das Kind beobachten oder im Restaurant aufhalten.

  • 7 Haftung

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden an Kursteilnehmer die sich vor und nach dem Schwimmunterricht ereignen. Ebenso für verlorene Wertsachen im Schwimmbad und Umkleidebereich etc.

  • 8 Versicherung

Durch die Betriebshaftpflicht des Betreibers, ist der Teilnehmer während der Unterrichtszeit versichert.

  • 9 Bildmaterial

Das Schwimmbad verfügt über Video-/Überwachungskameras. Sie dienen nur zu Zwecken um Unfälle, Diebstähle oder sonstige Probleme zwischen Trainern und Kindern aufzuzeichnen. Eine Veröffentlichung des Bild-/Videomaterials findet ausdrücklich nicht statt.

  • 10 Hausordnung / Hausregeln

Alle Besucher und Teilnehmer haben sich an die Hausordnung der Centaurus-Residenz inkl. des Schwimmbadbereichs zu halten. Bei Nichteinhaltung droht ein Hausverbot oder eine Schadenersatzforderung gemäß § 823 BGB.

  • 11 Kündigung

Eine Kündigung -im laufenden Kurs- ist nur zum Folgemonat möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei einer Kündigung durch den Teilnehmer im laufenden Kurs, wird grundsätzlich keine Anmeldegebühr und kein Mitgliedsbeitrag an den Teilnehmer erstattet.

  • 12 Urlaub, Ferien und Feiertage

Die Unterrichte finden täglich von Donnerstag bis Sonntag zu gebuchten Zeiten statt. Gesetzliche Feiertage, Karneval (Do., So. und Mo.) Ostern (Fr., Sa., So. und Mo.) und zur Weihnachtzeit (von 22. Dezember bis 1. Januar) bleibt die Schwimmschule geschlossen.

  • 13 Widerruf

Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt bis vor dem Kursantritt. Der Teilnehmer kann sein gesetzlichen Widerruf bis vor dem Kursantritt ausüben. Der Widerruf hat schriftlich an den Betreiber der Allys-Schwimmschule zu erfolgen (Anschrift – siehe Impressum). Beim Kursantritt verliert es seine Gültigkeit, da es um eine Dienstleistung handelt.

  • 14 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der jeweils beabsichtigte wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Die Parteien werden notwendige Änderungen, Ergänzungen oder Anpassungen des Vertrages im Geiste guter Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen vornehmen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist -soweit gesetzlich zulässig- Bonn. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.

  • 15 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers

Stand: Oktober 2023